Spiel, Spaß und Spannung

Wie viele Versuche sind wohl gemacht worden, das „Spiel“ zu definieren? Üblicherweise versteht man darunter „eine Tätigkeit, die ohne bewussten Zweck zum Vergnügen, zur Entspannung, allein aus Freude an ihrer Ausübung ausgeführt wird.“ In der Soziologie betrachtet man die Sache indes etwas enger, wie zum Beispiel Michael Meusers jüngst erschienener Artikel „Ernste Spiele. Zur Konstruktion von Männlichkeit im Wettbewerb der Männer“ (in: Die soziale Konstruktion von Männlichkeit. Hegemoniale und marginalisierte Männlichkeiten in Deutschland, Opladen: Buderich, 2008) nachvollzieht: Spaß und Ernst treffen aufeinander, sofern Spaß eine „ernste“, d.h. sozialisierende Funktion zugewiesen wird, von dessen Teilhabe gelungene Identitätsstiftungen abhängen.

Verallgemeinernde Behauptungen: Ist Spiel nicht (auch) Alternative, Ausbruch aus dem status quo und Ablegen eingelebter Rollen? Das „so-tun-als-ob“ als Flucht nach vorne, Projektion von Wünschen, Träumen, Möglichkeiten, Utopien? Jedes auffordernde „stell-Dir-vor ...“: gedacht als hermetischer Freiraum, der, im günstigsten Fall nur zeitlich begrenzt, Entwürfen vorbehalten ist, die der Alltag zwar auslagert, aber doch inspiriert.

Und weil inspiriert und doch ausgelagert, kommt kein Spiel ohne Setzungen aus. Der Ausstieg aus Gegebenheiten ist schärfstens geregelt. Das Spiel bleibt Ausnahme. Man muss es begrenzen, ausgrenzen.

Darüber hinaus: Spiele sind Reduktionen. Insofern Spielen ein Ausleben von Vorstellungen ist, ist es auch ein Ausblenden von Komplexitäten. Selbst regelmäßiges Spiel – von SimCity bis SecondLife – ist nicht in dem Sinne „wirklich“, dass es gelebte Umwelten spiegeln könnte. Wunschtraum minus Realität = Spiel.

Schnitt. Das Spiel als Vorstellung aufgegriffen und die gerade genannte Formel in eine erkenntnistheoretische Perspektive eingespannt: Wenn Spiel = Reduktion oder Modell – gilt dann nicht: Spiel = Modell = Theorie? Und damit: Theorie als Spiel? Bedienen sich das vorgestellte „so-tun-als-ob“, die Aufforderung zum „stell-Dir-vor ...“ und ein „gesetzt, dass ...“, mit dem die Bedingungen einer theoretischen Überlegung formuliert werden, nicht derselben Sprache?

Konstruktive Unsicherheit

Zwischen Tür und Angel stellt sich mir die Frage, warum die Strategien, die man der Dekonstruktion zuschreibt: Selbstthematisierung, Ironisierung und das Unterlaufen von Sinnbezügen, eigentlich als verharmlosende Spielspäße "mißbilligt" werden? Als den der Sache doch angebrachten "Ernst" ignorierend? Als sorgfältiger philosophischer Arbeit gegenüber unseriös?

Nicht, dass ich auf solche Konfrontationen anspringe, aber dennoch ein zwei Gedanken in unzureichendes Kurzformat gezwängt: Welcher Aspekt des Bedürfnisses, ungewohnte Aufmerksamkeiten zu wecken, ist da so verachtenswert? Muss Forschung zwangsläufig Sicherheiten produzieren; kann sich nicht Fragen statt Antworten geben? Entfernt sie sich von stabil gearbeiteten Thesen: ist sie dann destruktiv (Ist Dekonstruktion im negativen Wortsinn destruktiv?)? Oder ist sie einfach nur gute Lehre?

Mannschaftssport


"stadium". Maurizio Cattelan, 1991.

Rücklagen

Vergangene Tage aus diesem Grund mit dem ZLA telefoniert. Am Apparat von Herrn Saager klärte man mich kurz und knapp über die Selbstverständlichkeit der Ablehnung auf. Obwohl ihm gegenüber so dargestellt, war die in Kürze bevorstehende Verlängerung der Aufenthaltsgesattung nicht der Grund. Stattdessen eine Erklärung über penible Buchführung: Im monatlich ausgezahlten Regelsatz sei ein Anteil von € 20,45 für Bekleidungsausgaben vorgesehen. Wollte ein Leistungsempfänger sich also etwas leisten, das diesen Anteil übersteige, müsse er eben "drauf hinsparen." Den Sparkurs eingerechnet: 200 € minus € 20,45 macht also € 179,55 als Ausgabensumme für den monatlichen Lebensunterhalt. Die Monatsfahrkarte kostet knapp € 30, damit wären wir bei unter € 150.

Vielleicht lasse ich mir die Tage nochmal darlegen, wie man sich mit den € 5,11 für Gesundheits- und Körperpflege gleichzeitig täglich naß rasiert und auf einen Rasierapparat spart.

Missverständnis

Yes, they did.

"Wissen" und "Glauben"

Neulich kam bei mspro die Frage auf: Wann glaube ich, wann weiß ich? Die stumpfe postmoderne Antwort auf die Unterscheidung von Glauben und Wissen ist, breit argumentiert, das Beharren auf die Auflösung des Begriffspaares: Alles ist Wissen, und alles Wissen kann nur Glaube sein; große, übergreifende Bestandsaufnahmen und Bekenntnisse sind schließlich verbannt worden.

mspro hat das natürlich etwas differenzierter gefasst. „Glauben basiert in meiner Welt auf Vertrauen, das in der Tat zunächst einmal blind ist. Und damit sind wir wieder mitten in der Finanzkrise. Denn Kredit (lat. credere) bedeutet Vertrauen. Die Welt, egal welche, funktioniert nicht ohne Vertrauen. (und wenn man einen tieferen Grund angeben sollte, warum das Finanzsystem uns gerade um die Ohren fliegt, naja, könnt ihr euch selber denken.) Was andere Wissen nennen, ist aber ebenso verschuldet. Das Messgerät ebenso, wie die Statistik oder der Experte. Es gibt keine unverschuldeten "Tatsachen". Ein Dr. Titel, eine Eichung oder eine "Repräsentativtät" sind nichts weiter als Bonitätsausweise. Warum also nicht ehrlich sein, und zugeben, diesen Dingen lediglich "Glauben zu schenken", mit anderen Worten Kredit einzuräumen?“

hose wollte dagegen „fragen, was wir denn als Wissen oder Glauben verstehen wollen, das über konkrete Kontexte hinaus ein bestimmte Form von Gültigkeit beanspruchen kann. Das ist natürlich eine normative Frage. Wir geben uns Regeln, was wir als Wissen oder Glauben bezeichnen wollen. Für oder gegen solche Regeln lässt sich argumentieren, um über die eigene "Geworfenheit" hinweg zu kommen.“ Man müsste „semantisch zwischen Erwartungshaltungen unterscheiden […], die entweder nur auf (blindem) Vertrauen basieren - GLAUBEN - oder aber durch irgendeine Form der Rationalität (zweck- oder wertrational) begründet und als Wirklichkeitsbeschreibungen verstanden werden - WISSEN.“

Ich will das „müssen“ abschwächen: Sicherlich kann man. Schade bloß, dass hose zu ihrer/seiner Frage nach „interessanten Begründungen“ außer belanglosen Torpedierungen selbst nichts beizutragen hat. Da helfen mir die Gebrüder Grimm schon weiter.

Glauben“ möchte ich hier nicht im „absolute[n] gebrauch [als] die religiöse handlung und haltung des 'gläubig seins' an sich ausdrückend“ verstanden wissen. Sinnvoller erscheint es mir, darunter eine Haltung zu fassen, die „dem subjektiven urteil“ enspringt, „ohne […] in besonderem masze auf das zeugnis und die vertrauenswürdigkeit einer zweiten person (oder die eigenschaft einer sache) gestützt […] sein“ zu müssen.

Wissen“ dagegen gilt uns, verkürzt formuliert, gemeinhin als „Kenntnis“ oder „Kunde“ von einer und über eine Sache. Wenn „glauben“ unbestätigte, unreflektierte Intuition ist, verstehen wir „wissen“ als methodisierte, „wissenschaftliche“ Welterfassung: als Formulierung von Abstraktionen und Näherungen in den Wirklichkeitswissenschaften; als Formulierung von Ableitungen, Prognosen, Typiken und Essenzen in den Gesetzeswissenschaften*. „Wissen“ gilt, darf ich unter Umständen verallgemeinern, als Erwartungshaltung, dessen Wissenschaftlichkeit oder Objektivierbarkeit sich als „quellengestütztes Hineinlesen einer in der Gegenwart formulierten Aussage in vergangene oder zukünftige Gegenwarten“, als Feststellung deckungsgleicher Wahrnehmungen begreifen lässt.

Wird „Glaube“ zu „Wissen“, wenn er methodische, authorisierte Bestätigung findet? Vermutlich ja. Umso genauer prüfe man daher die Gegenfrage: Wenn „Wissen“ in Reinform eines Gesetzes so komplex, so alltagsabstrahiert, sprich: so „wissenschaftlich“ ist, dass es mir in seiner Formelhaftigkeit oder theoretisierten Form unbegreiflich bleibt – bleibt es dann für mich nicht „Glaube“? Nehme ich dieses „Wissen“, so ich es denn nicht schon vorab grundsätzlich verwerfe, dann nicht zwangsläufig „vertrauensvoll als wahr an[…]“? Zwar liegt mir das „zeugnis […] einer zweiten person (oder die eigenschaft einer sache)“ vor, aber es ist zeugnis, das ich nicht lesen kann. Ich finde mich, will ich diesem Wissen Glauben schenken, folglich auf die „vertrauenswürdigkeit“ der Personzurückgeworfen – darauf, dass sie mir gegenüber ehrlich ist und ihren vorgetragenen Sachverhalt nicht wissentlich verzerrt. Vor diesem Hintergrund erschließt sich wohl der juristische Gebrauch von „glauben“, mit dem man seine eigene Aussage als „für wahr, richtig halten und erklären“ kann.

„Wissen“ kann ich demnach nur jenes, von dem ich mir selbst Begriffe geformt habe, dessen Begriff ich mit Bedeutung füllen kann. Wissen wäre demnach „Erfahrungswissen“, das aus selbst erfolgter Überzeugung, auf subjektiver Basis versichert, akkreditiert ist.

Keine Auflösung von „Glauben“ und „Wissen“ also, sondern Lokalisierung im kurzsichtigen intersubjektiven Raum. „Glauben“ als ein Erlauben und Einräumen „wahrscheinlich[er], möglich[er], denkbar[er]“ Alternativen.

Exportware Recht, "made in Germany"

Würde ich nicht gerade die F.A.Z. für zwei Wochen probeabonnieren, wäre unsere Justizministerin Brigitte Zypries für mich nach wie vor ein mehr oder weniger unbeschriebenes Blatt geblieben. Ich gebe sogar zu, dass ich mir noch nicht einmal sicher bin, ob ich sie als Kabinettsmitglied unserer amtierenden Regierung identifiziert hätte. Seit gestern aber kann ich nicht nur ein Gesicht, sondern auch eine Meinung mit ihrem Namen verbinden: Sie möge doch bitte augenblicklich zurücktreten. Oder ins Bundeswirtschaftsministerium wechseln. Denn was die F.A.Z. auf Seite 10 ihrer gestrigen Ausgabe aus der Feder von Frau Zypries veröffentlicht hat, bleibt mir unbegreiflich.

Von solchen Vorstößen hat man gelegentlich schon gehört, und dass Frau Zypries sie unterstützt, provoziert keinen grundlegenden Unmut. Ihre vier Spalten über das deutsche „Rechtssystem mit Qualitätssiegel“ aber sind von solch diskreter Beratung allerdings weit entrückt. Im „Wettbewerb um das beste Recht“ dürfe Deutschland nicht zurückstehen, mahnt sie und fordert für die Zukunft einen gesteigerten Einsatz für die „Verbreitung unserer Rechtsordnung“. Denn „unsere Gesetzbücher tarieren unterschiedliche Interessen fair aus und sorgen für eine angemessene Verteilung der Risiken.“ Mit Bedauern weist sie daher darauf hin, wie sehr wir es in der Vergangenheit versäumt hätten, unseren „Einsatz“ zu diversifizieren: „unsere internationale Beratung [wurde] bisher zu einseitig von der Nachfrage der Partnerländer bestimmt“. „[S]trategische Koordination“ sei also unabdingbar, um sich an diesem Wettbewerb umfassender zu beteiligen. Motivationsgründe dafür gibt es ihrer Ansicht nach genug: Unsere Rechtsordnung „erleichtert“ die „internationalen Aktivitäten deutscher Unternehmen, sie bietet deutschen Anwaltskanzleien neue Aussichten und Felder und erhöht die Bereitschaft ausländischer Unternehmen, in einem Land mit vertrauter Rechtsordnung zu investieren.“

Das Rechtssystem als geschäftssichernder Exportartikel also, und sein Nutzen nochmals von Frau Zypries anhand eines Beispiels erklärt: „Wenn […] in China Wohneigentum an Bedeutung gewinnt, ist dies nicht nur eine Chance für die Verbreitung des deutschen Grundbuchrechts, sondern auch für deutsche Sparkassen.“ Muss ich „deutsch“ eigentlich noch kursiv setzen? 14, in Worten: vierzehn Mal zähle ich die Vokabel.

Übertreibe ich, wenn ich damit die Rede vom Demokratieexport auf das „Recht“ ausweite – den feinen Unterschied natürlich einbedacht, dass die Rede von Demokratie, Freiheit und Gerechtigkeit vollends überflüssig geworden zu sein scheint? Nochmals im Klartext: Die deutsche Justizministerin Zypries bewirbt ein Rechtssystem als Exportartikel. „Standortvorteil Recht“, hat sie das an früherer Stelle benannt. Und gemäß ökonomischer Logik geht es nicht um nichts anderes als Vorteile - um Globalisierung. Ihre Zügelung hätte ich von Frau Zypries zumindest im Ansatz erwartet. Von Demokratie aber lese ich bei ihr nicht ein einziges Wort.

Unkenntnis = Ohnmacht

Jacke und Schuhe sind übrigens nicht genehmigt worden. Mit der schikanierenden Begründung, am 18. November werde doch über seinen weiteren Aufenthalt entschieden. Soll er also doch den einen Monat frieren, denkt sich die Zentrale Leistungsstelle für Asylbewerber, und dann seinen „Bedarf“, so die im Gesetz verwendete Formulierung, erneut vortragen. In der Tat ist für den 18. November ein Termin bei der Ausländerbehörde anberaumt – an dem aber „lediglich“ die Verlängerung der Aufenthaltsgestattung abgewickelt wird: eine reine Formalie, die bis zur endgültigen Rechtsbeurteilung seines Asylantrags selbstverständlich ist. Das schlussendliche Urteil wiederum lässt in der Regel drei bis vier Jahre auf sich warten, während er erst vor einem Jahr nach Deutschland eingereist ist. Ergo: Es gab keine, wirklich keine auch nur annähernd sachlich gerechtfertigte Grundlage, auf die sich die Bearbeiterin in ihrer Entscheidung gestützt hat. Aber woher soll das jemand wissen, der weder Beamten- noch Juristendeutsch spricht und folglich nicht einmal ansatzweise mit den für ihn geltenden Rechtsgrundlagen vertraut ist?

Branding goes Amok

In Berlin feiert man gerade das Festival of Lights, für das sich die Veranstalter zumindest am Brandenburger Tor mit kuriosen Einfällen haben durchsetzen können ...



Dass Berlin seine Imagekampagne so weit ausdehnt ...