Vergangene Tage aus diesem Grund mit dem ZLA telefoniert. Am Apparat von Herrn Saager klärte man mich kurz und knapp über die Selbstverständlichkeit der Ablehnung auf. Obwohl ihm gegenüber so dargestellt, war die in Kürze bevorstehende Verlängerung der Aufenthaltsgesattung nicht der Grund. Stattdessen eine Erklärung über penible Buchführung: Im monatlich ausgezahlten Regelsatz sei ein Anteil von € 20,45 für Bekleidungsausgaben vorgesehen. Wollte ein Leistungsempfänger sich also etwas leisten, das diesen Anteil übersteige, müsse er eben "drauf hinsparen." Den Sparkurs eingerechnet: 200 € minus € 20,45 macht also € 179,55 als Ausgabensumme für den monatlichen Lebensunterhalt. Die Monatsfahrkarte kostet knapp € 30, damit wären wir bei unter € 150.
Vielleicht lasse ich mir die Tage nochmal darlegen, wie man sich mit den € 5,11 für Gesundheits- und Körperpflege gleichzeitig täglich naß rasiert und auf einen Rasierapparat spart.
Rücklagen
at 7.11.08 Posted under Denkschubladen: Xenion
Willyam hat gesagt… said:
Das ist ja noch nicht einmal vollständig durchgerechnet. Als weitere Fixkosten, die man gleich abrechnen muss, gelten ja auch die Ausgaben für Haushaltsenergie, die mit 20,45 € abgegolten werden. Realisitischer müssteste also von 129 € ausgehen.
Vollkommen realitätsfern ist daher die Rechung der Sozialexperten, die eine Neuberechnung von 132 € gutheißen - von denen die Kosten für Heizung, Kleider etc. pp. erst noch abzuziehen sind. Was bleiben da? 60 €? Manchmal weiß ich wirklich nicht, wo ich lebe ...
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)