Jacke und Schuhe sind übrigens nicht genehmigt worden. Mit der schikanierenden Begründung, am 18. November werde doch über seinen weiteren Aufenthalt entschieden. Soll er also doch den einen Monat frieren, denkt sich die Zentrale Leistungsstelle für Asylbewerber, und dann seinen „Bedarf“, so die im Gesetz verwendete Formulierung, erneut vortragen. In der Tat ist für den 18. November ein Termin bei der Ausländerbehörde anberaumt – an dem aber „lediglich“ die Verlängerung der Aufenthaltsgestattung abgewickelt wird: eine reine Formalie, die bis zur endgültigen Rechtsbeurteilung seines Asylantrags selbstverständlich ist. Das schlussendliche Urteil wiederum lässt in der Regel drei bis vier Jahre auf sich warten, während er erst vor einem Jahr nach Deutschland eingereist ist. Ergo: Es gab keine, wirklich keine auch nur annähernd sachlich gerechtfertigte Grundlage, auf die sich die Bearbeiterin in ihrer Entscheidung gestützt hat. Aber woher soll das jemand wissen, der weder Beamten- noch Juristendeutsch spricht und folglich nicht einmal ansatzweise mit den für ihn geltenden Rechtsgrundlagen vertraut ist?
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