Verkannte Identität

Orientierungshilfe in Fragen der Identitätsstiftung gibt derzeit, man hört und liest viel darüber, Saarlands Ministerpräsident Peter Müller. Sein „sonstiger Antrag C16“ versteht sich als „Bekenntnis zur deutschen Sprache“, dem die CDU in naher Zukunft Verfassungsrang geben möchte: Artikel 22 des Grundgesetzes soll um die Mahnung „Die Sprache in der Bundesrepublik ist Deutsch.“ ergänzt werden.

Wenn ich ehrlich bin: Ich finde das zu verkürzt. Ebenfalls im Grundgesetz aufgehoben werden sollte nämlich unbedingt Müllers Aufklärung, was dieses „Deutsch[e]“ in seinem eigentlichen Kern ausmacht: „Deutsch ist Deutsch sprechen und deutsche Identität.“

Deutsch (sein) lässt sich also auf zweierlei Tatsachen zurückführen. Erstens: Ich spreche Deutsch. Na jut, aba welches'n? Dit Standarddeutsch? Oda dit Jemeindeutsch? Oder dit Bundesdeutsche Deutsch, dit man synonym ooch als „Binnendeutsch, BRD-Deutsch, deutsch(ländisch)es Deutsch, Deutschländisch oder bisweilen Deutschlanddeutsch“, kurz auch gern: „Bundesdeutsch“ bezeichnen darf?

Kein Grund zur Verwirrung, es bleibt schließlich die beruhigende Qualifikation, dass „Deutsch [...] deutsche Identität ist“. Im Klartext: Deutsch sein ist also deutsch; und Deutsche sind deshalb deutsch, weil sie Deutsche sind. Und sich mit Deutschland identifizieren. Weil sie ja Deutsch sprechen. Oder so.

Wie lauten da noch die Sorgen um das Bildungsniveau „deutscher“ Schulen?